Corona-Virus und Mediatheksnutzungl

Wir wollen uns alle vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus schützen. Daher beachten Sie bitte diese Informationen des Kreises Wesel

Dort heißt es unter anderem:

Was können die Bürgerinnen und Bürger tun, um sich zu schützen?

Aufgrund der aktuellen Grippesaison sollten ohnehin folgende Hygienemaßnahmen beachtet und eingehalten werden:

·       Einhalten der Husten- und Nies-Etikette,

·       eine gute Händehygiene,

·       Abstandhalten zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter)

·      Auch auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden.

Was soll man bei einem Verdachtsfall auf das Corona-Virus tun?

Der erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger ist der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin. Hierbei sollte man diesen zunächst telefonisch kontaktieren und die weiteren Schritte abklären.

Zur Übertragbarkeit von Viren auf trockenen Oberflächen informieren Sie sich hier https://mobil.bfr.bund.de/de/faq/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_spielzeug_uebertragen_werden_-244062.html

Falls bei Ihnen der Corona-Virus diagnostiziert wurde, beachten Sie auch unsere Benutzungsordnung:

  1. Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Mediathek während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgebracht werden. Eventuell dadurch entstehende Versäumnisentgelte sind vom Benutzer zu tragen

Vor Versäumnisentgelten schützen können Sie sich wie bei jeder anderen Krankheit, die einem am Besuch der Mediathek hindert, indem Sie im Benutzerkonto Ihre Leihfristen verlängern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert