Übertragbarkeit des Corona/Virus durch entliehene Medien

Ihr könnt euch entspannt in die Lektüre geliehener Bücher und anderer Medien versenken, denn nach der unten stehenden Information des Bundesinstituts für Risikobewertung ist die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus gering.
“Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen auf anderem Weg, etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch importiertes Spielzeug, mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt. Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich.“

Zur Übertragbarkeit des Coronavirus informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung auf seiner Seite im Internet:

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Corona-Virus und Mediatheksnutzungl

Wir wollen uns alle vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus schützen. Daher beachten Sie bitte diese Informationen des Kreises Wesel

Dort heißt es unter anderem:

Was können die Bürgerinnen und Bürger tun, um sich zu schützen?

Aufgrund der aktuellen Grippesaison sollten ohnehin folgende Hygienemaßnahmen beachtet und eingehalten werden:

·       Einhalten der Husten- und Nies-Etikette,

·       eine gute Händehygiene,

·       Abstandhalten zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter)

·      Auch auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden.

Was soll man bei einem Verdachtsfall auf das Corona-Virus tun?

Der erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger ist der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin. Hierbei sollte man diesen zunächst telefonisch kontaktieren und die weiteren Schritte abklären.

Zur Übertragbarkeit von Viren auf trockenen Oberflächen informieren Sie sich hier https://mobil.bfr.bund.de/de/faq/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_spielzeug_uebertragen_werden_-244062.html

Falls bei Ihnen der Corona-Virus diagnostiziert wurde, beachten Sie auch unsere Benutzungsordnung:

  1. Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Mediathek während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgebracht werden. Eventuell dadurch entstehende Versäumnisentgelte sind vom Benutzer zu tragen

Vor Versäumnisentgelten schützen können Sie sich wie bei jeder anderen Krankheit, die einem am Besuch der Mediathek hindert, indem Sie im Benutzerkonto Ihre Leihfristen verlängern.