Bei uns gilt ab sofort 2G

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung gilt ab sofort auch in der Mediathek und im Bistro 26 die 2G-Regel. Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet den 2G-Nachweis und ein gültiges Ausweisdokument zu überprüfen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind aktuell von dieser Regel ausgenommen.

Schwangere und Stillende, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen einen entsprechenden Nachweis und einen aktuellen Test vorlegen.

Die Außenrückgabe sowie der Vormerkschrank stehen auch weiterhin ohne 2G-Nachweise zur Verfügung.

Die Öffnungszeiten der Mediathek werden wie gewohnt angeboten.

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