Warum dürfen ab dem 1. Juni 2020 Fernleih-Aufsatz-Lieferungen nicht mehr elektronisch zugestellt werden.

Die Fernleihkoordination des Hochschulbibliothekszentrum (HBZ)   informierte darüber, dass die Verwertungsgesellschaft Wort die elektronische Zustellung von Aufsatzlieferungen wieder zurückgenommen hat.

Hier die ganze Information:

 

 

 

Zusatzvertrag erlaubt während der Corona-Pandemie vorübergehend bis zum 31. Mai
den elektronischen Versand an Endnutzer
Während der Corona-Pandemie verzichteten die Verwertungsgesellschaften (u. a. VG
WORT) bei Aufsatzlieferungen im innerbibliothekarischen Leihverkehr vorübergehend auf die
Notwendigkeit einer Aushändigung von körperlichen Werkexemplaren (Ausdrucke).
Dadurch durften die Bibliotheken vom 8. April 2020 bis zum 31. Mai 2020 Aufsatzlieferungen
im innerbibliothekarischen Leihverkehr in elektronischer Form an Endnutzer übermitteln.
Diese Ausnahmeregelung wurde nicht verlängert.
Vergütungsvertrag erlaubt Bibliotheken nur Aushändigung als Ausdruck
Der aktuelle Urheberrechtsparagraph § 60e(5) sieht keine Einschränkungen hinsichtlich des
Lieferweges von Aufsatzlieferungen im innerbibliothekarischen Leihverkehr vor.
Laut Urheberrechtsparagraph § 60h müssen die Aufsatzlieferungen im
innerbibliothekarischen Leihverkehr allerdings vergütet werden.
In diesem Vergütungsvertrag, der zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den
Verwertungsgesellschaften (u. a. VG WORT) abgeschlossen wurde
https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Gesamtvertra
g_Kopienversand_innerbib_Leihverkehr_unterzeichnet.pdf
steht in § 1 Absatz 1:
„Der innerbibliothekarische Leihverkehr erfasst die Übermittlung von Bibliothek zu Bibliothek
sowie die anschließende Aushändigung des körperlichen Werkexemplars (ggfs. nach
Ausdruck) an nicht kommerzielle Endnutzer.“
Nicht das Urheberrecht verhindert also die Übermittlung der Aufsatzfernleih-Lieferungen in
elektronischer Form an Endnutzer, sondern der Vergütungsvertrag zwischen KMK und den
Verwertungsgesellschaften bzw. eine fehlende Anpassung des Vergütungsvertrages.
Wenn Sie sich eine Vorstellung machen wollen, wie die Tarife der
Verwertungsgesellschaften aussehen, so können Sie sich hier:
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/tarif_uebersicht/Tarif_Kopienversand_auf_Bestellung.pdf
informieren

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