Onleihe ist nun legal

Der neue Duden ist erschienen. Und “Onleihe”. kommt darin vor. Damit wird das Wort nun “legalisiert”. Denn der Duden bedeutet für die geltende deutsche Sprache das, was das bürgerliche Gesetzbuch für das deutsche Recht darstellt.

Zwischen “Onkoviren” und “Online”  findet sich das Wörtchen mit der Erklärung “Online-Plattform für das Ausleihen digitaler Medien” .

Wir erklären also ab sofort nicht mehr den “befristeten Download”, sondern gehen davon aus, dass jeder weiß, was gemeint ist, wenn wir mit Blick in den Online-Katalog im Kundengespräch auch das Verb benutzen: “Das finden Sie nicht im Regal, das können Sie nur onleihen. ”  Je nach Mimik des Gegenüber kann man dann ja nachschieben: “Möchten Sie dazu auch einen E-Book-Reader ausleihen?”

Nach fast zehn Jahren Sprach- und Schriftgebrauch des Wortes über alle Regeln hinweg und in Ignoranz jeder Rechtschreibprüfung, auch der hier bei WordPress,  hoffe ich nun auf das Schreiben ohne Fehlermarkierung.

Hier geht es zum Eintrag im Duden: http://www.duden.de/rechtschreibung/Onleihe

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